Gemeinsam finden wir
eine saubere Lösung!
Container maximal bis zur Ladekante auffüllen, eine Häufung ist nicht zulässig.
Vergessene Gegenstände (Werkzeug, Schubkarre) im Container werden mit entsorgt.
Eine Umdeklaration der Abfallsorte sowie Überfüllung des Containers sind dem Fahrer zu quittieren. Eine Nachberechnung wird ggfs. veranschlagt.
Abfälle sind sortenrein zu trennen.
Mischfraktionen müssen wesentlich teurer entsorgt werden.
Bei Unsicherheit können wir Sie gerne beraten.
Öffentlicher Grund Bitte gewährleisten Sie eine ausreichende Zufahrt und Rangiermöglichkeiten. Eine Containergestellung auf öffentlichem Grund (z.B. Gehweg, Parkplatz) setzt eine Sondernutzungserlaubnis voraus.
Privater Stellplatz Eine Stellung auf Privatgelände ist nicht genehmigungsbedürftig. Bitte gewährleisten Sie eine ausreichende Zufahrt und Rangiermöglichkeiten.
Für Absetzkippersysteme, unsymmetrisch offene Ausführung, stapelbar bis 12 m³, entsprechend der aktuellen StZVO und den UVV.
Verfügbar in
5 m³ | 7 m³ | 10 m³
Für Absetzkippersysteme, symmetrisch geschlossene Ausführung, entsprechend der aktuellen StZVO und den UVV.
Verfügbar in
5 m³ | 7 m³ | 10 m³